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Schulungspflicht im Umgang mit Diisocyanat haltigen Produkten
Aufrgund einer EU-Verordnung müssen bestimmte Mitarbeiter ab dem 24.08.2023 im Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten (2K Kleber, Scheibenkleber etc.) geschult sein.
Auszug:
Die Schulungspflicht gilt für Personen, die die betroffenen Produkte bei der gewerblichen Verwendung handhaben oder die Handhabung überwachen, außerdem auch bei Tätigkeiten für deren Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung.
Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen diese spezielle Schulung an.
Was sind Diisocyanate?
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Wer muss geschult werden?
Die Schulungspflicht betrifft nur die Anwender, die Diisocyanate im industriellen oder gewerblichen Bereich verwenden. Private Anwender brauchen die Schulung nicht.
Wo kann ich mich schulen lassen?
Bei unseren Partner Henkel, Petec und / oder Liqui Moly
Henkel https://isopa-aisbl.idloom.events/052-de
Petec https://petec.de/schulungen-diisocyanate-reach/
Liqui Moly https://www.liqui-moly.com/de/de/geschaeftskunden/service/beschraenkung-von-diisocyanaten.html